Erbrecht

Durch eine klare testamentarische bzw. erbvertragliche Regelung können erbrechtliche Streitigkeiten weitestgehend vermieden werden. Rechtsanwalt Fredrich ist beratend und bei gerichtlichen Verfahren jeder Art im Bereich des Erbrechts tätig. Hierunter fällt insbesondere die Nachfolgeplanung (lebzeitige Übertragung, Testamentsgestaltung), die Vorsorgeplanung, die Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsanspruch, Vermächtnis, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) sowie die Testamentsvollstreckung.

Wenn Sie sichergehen möchten, im Alter gut versorgt zu werden und für den Todesfall alle Angelegenheiten geregelt zu haben, müssen Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Streitigkeiten im Krankheitsfall und beim Erbe haben schon viele Familien auseinander gebracht, nicht zuletzt, weil im Hinblick auf das Erbrecht oft Unkenntnis und Unklarheit über einzelne Sachverhalte und Fragen bestehen.

Im Einzelnen ist Rechtsanwalt Fredrich in folgenden erbrechtlichen Bereichen tätig:

  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten bei Erbstreitigkeiten
  • Betreuung von Nachlassauseinandersetzungen
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Alters- und Krankheitsvorsorgeplanung (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)