Familienrecht

Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des Rechtsanwalts Alexander Fredrich liegt im Familienrecht. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und begleitet Sie bei der Klärung Ihrer familienrechtlichen Probleme. Hier sind grundsätzlich rechtzeitige vertragliche Regelungen zu empfehlen. Im Konfliktfall wird Rechtsanwalt Fredrich in der Regel zunächst mittels direkter Gespräche mit der Gegenseite den Versuch unternehmen, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Wenn diese Bemühungen gescheitert oder von vornherein aussichtlos sind, vertritt Rechtsanwalt Fredrich Sie vor den Familiengerichten der zuständigen Amtsgerichte und vor den Oberlandesgerichten in ganz Deutschland.

Seine langjährige Erfahrung sowie fortlaufende Fortbildung im Familienrecht ermöglicht es ihm, Sie kompetent, konsequent und zuverlässig zu vertreten. Darauf können Sie vertrauen.

Rechtsanwalt Fredrich berät und vertritt Sie insbesondere zu folgenden Themen:

  • Trennung
  • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhalt für andere Familienangehörige
  • Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht für eheliche und nichteheliche Kinder
  • Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Ehewohnung, Hausrat etc.)
  • Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
  • Versorgungsausgleich
  • Vor- und Nachteile einer Scheidung
  • Scheidungsverfahren (Ablauf und Kosten)
  • Scheidung und Erbrecht
  • Europäisches Familienrecht
  • Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung

Zur Vermeidung einer Auseinandersetzung gestaltet Rechtsanwalt Fredrich auch Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Verträge für nichteheliche Partnerschaften oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die an die jeweiligen Verhältnisse individuelle angepasst sind.