Rechtsanwalt Alexander Fredrich ist seit dem Jahre 2007 Fachanwalt für Sozialrecht und verfügt im Bereich des Sozialrechts über eine langjährige Berufserfahrung. Er berät und vertritt Sie in sämtlichen Bereichen sozialer Versorgungssysteme. Hierzu gehört insbesondere die Prüfung und fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen gegen den jeweiligen Sozialversicherungsträger. Ebenso vertritt Sie Rechtsanwalt Fredrich vor allen deutschen Sozialgerichten und Landessozialgerichten.
Zu den Schwerpunkten seiner sozialrechtlichen Tätigkeit gehören folgende Bereiche:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) – sog. „Hartz IV“
- Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Rentenversicherungsrecht (SGB VI)
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
- Sozialhilferecht (SGB XII)
- BaföG/BAB/Kindergeld
- Soziales Entschädigungsrecht
Hierzu im Einzelnen:
Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst unter anderem:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Fragen des Unterhaltsregresses/ Elternunterhalt
Bei Problemen im Bereich der Sozialhilfe berät und vertritt sie Rechtsanwalt Fredrich außergerichtlich und gerichtlich. Außerdem unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Fredrich bei Schwierigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Hierzu gehören insbesondere die Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen, die Ablehnung der Leistungsberechtigung und der Erlass von Sanktionsbescheiden. Herr Rechtsanwalt Fredrich hilft Ihnen Ihre Ansprüche gegen die Jobcenter und Arbeitsagenturen – auch gerichtlich – durchzusetzen.
Rentenversicherungsrecht
Wenn Sie mit der Ablehnung Ihres Antrages auf eine Erwerbsminderungsrente nicht einverstanden sind, kann Herr Rechtsanwalt Fredrich Sie beraten und auch gegenüber der Deutsche Rentenversicherung in einem Widerspruchs- und/oder Klageverfahren vertreten. Zur Überprüfung des Bescheides nimmt Herr Rechtsanwalt Fredrich Einsicht in die Verwaltungsakte des Rentenversicherungsträgers und wertet anschließend die meist nicht leicht zu verstehenden medizinischen Gutachten aus und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen, z.B. ob neue Gutachten erstellt werden müssen.
Herr Rechtsanwalt Fredrich berät und vertritt Sie natürlich auch in anderen rentenrechtlichen Angelegenheiten. Zum Beispiel bei Fragen
- zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung
- zu Rehabilitationsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- zu Altersrenten
- zu Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten
- über Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der vorgezogenen Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente
- zur Rückforderung von Rentenzahlungen, z.B. weil Einkommen auf eine vorgezogene Altersrente, einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente falsch oder nicht angerechnet wurde.
- zur Krankenversicherung der Rentner
Unfallversicherungsrecht
Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) ist zuständig für
- Arbeitsunfall (auch Wegeunfall)
- Berufskrankheit
Hier stellen sich häufig schwierige juristische, aber auch medizinische Fragen. Inwieweit war z.B. ein Unfall oder eine langdauernde berufliche Belastung wirklich ursächlich für einen Gesundheitsschaden? Oft sind mehrere Gutachten nötig.
Rechtsanwalt Fredrich nimmt Einsicht in die Akten der Unfallversicherungsträger und studiert auch die sonstigen verfügbaren medizinischen und beruflichen Unterlagen. Das ist die Basis für die Erarbeitung eines Widerspruchs oder einer Klage gemeinsam mit Ihnen.
Krankenversicherungsrecht
Rechtsanwalt Fredrich vertritt und berät Sie gegenüber den Krankenkassen sowohl zum Anspruch auf Leistungen als auch zu Fragen von Versicherungspflicht, Mitgliedschaft und Beiträgen.
Dazu gehört:
- Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Hilfsmittel (z.B. Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel)
- Heilmittel
- Versicherungspflicht
- Familienversicherung
- Beitragshöhe, Nachforderung von Beiträgen
Neben juristischen Fragen geht es häufig um medizinische Fragen. Herr Rechtsanwalt Fredrich befasst sich daher auch intensiv mit ärztlichen Berichten und Gutachten, um gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche zu begründen.
Pflegeversicherung
Im Rahmen der Pflegeversicherung gibt es häufig Streitigkeiten über die Anerkennung und Höhe einer Pflegestufe. Rechtsanwalt Fredrich berät und vertritt Sie gegenüber der Pflegekasse. Die Beratung und Vertretung umfasst auch die oft umfangreiche und nicht immer einfache Überprüfung des Pflegegutachtens.
Arbeitslosenversicherung
Rechtsanwalt Fredrich berät und vertritt Sie in allen Belangen der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III, insbesondere bei
- der Verhängung von Sperrzeiten durch die Arbeitsagentur, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bzw. Abschluss eines Aufhebungsvertrages und Zahlung einer Abfindung.
- Schwierigkeiten durch Zahlung von Insolvenz- bzw. Kurzarbeitergeld,
- Fragen zur Arbeitslosmeldung nach Aussteuerung wegen langer Krankheit (Nahtlosigkeitsregelung)
- Ansprüche auf Teilhabeleistungen der Arbeitsagentur bei Menschen mit Behinderungen
- der Ablehnung eines Gründungszuschusses
Schwerbehindertenrecht
Rechtsanwalt Fredrich vertritt und berät Sie, wenn das Versorgungsamt z. B.
- die Anerkennung der Schwerbehinderung ablehnt
- den Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig ansetzt
- den GdB herabsetzt
- ein „Merkzeichen“ ablehnt (z.B. für eine Gehbehinderung).
Hierzu nimmt Rechtsanwalt Fredrich für Sie Einsicht in die Akten des Versorgungsamts und in die sonst verfügbaren medizinischen Unterlagen. Das ist die Basis für die Erarbeitung eines Widerspruchs oder einer Klage gemeinsam mit Ihnen unter Berücksichtigung der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Auch in Verfahren
- über die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (Arbeitsagentur)
- über eine arbeitsrechtliche Kündigung (Integrationsamt)
kann Herr Rechtsanwalt Fredrich Sie unterstützen.